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Bei der Stadt Willich, einer aufstrebenden, mittleren, kreisangehörigen Stadt im Kreis Viersen, mit attraktivem Bildungs- und Freizeitangebot, hat zum 01.02.2026 oder zum nächstmöglichen Zeitpunkt im Geschäftsbereich I/1 Jugend eine Stelle zu besetzten als

Sozialarbeiter:in/Sozialpädagog:in (m/w/d) im Allgemeinen Sozialen Dienst im Team Eingliederungshilfe

Umfang

Teilzeit, 25,0 Wochenstunden

Befristung

befristet bis 31.08.2026

Vergütung

EG S 15 TVöD - SuE

Beginn

01.02.2026 oder nächstmöglicher Zeitpunkt

Aufgabenbereich

  • Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen gemäß § 35 a SGB VIII
  • Schutzauftrag bei Gefährdung des Wohls von Kindern und Jugendlichen
  • Hilfen zur Erziehung und Hilfen für junge Volljährige
  • Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie
  • Mitwirkung in familiengerichtlichen Verfahren
  • Netzwerkarbeit und Kooperationen im Sozialraum

Das bringen Sie mit

  • Sicherheit in der Rechtsanwendung insbesondere Sozialgesetzbuch VIII und angrenzender Rechtsgebiete
  • Integrierte Fach- und Ressourcenausrichtung
  • Selbstorganisationskompetenz, Flexibilität und Belastbarkeit
  • Methoden- und Beratungskompetenz
  • Analyse- und Urteilsfähigkeit
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Kommunikationsfähigkeit

Zulassungsvoraussetzung ist ein (Fach-)Hochschul-Studium Sozialarbeit/Sozialpädagogik oder ein vergleichbarer Studiengang.

Die Fahrerlaubnis der Klasse B ist erforderlich. Die Bereitschaft, den privaten PKW gegen Entschädigung für dienstliche Zwecke einzusetzen, wird vorausgesetzt.

Was noch wichtig ist

Die Eingruppierung erfolgt nach Entgeltgruppe S 15 des Tarifvertrages - SuE für den öffentlichen Dienst (TVöD VKA). Eine entsprechende Eingruppierung ist nur möglich, wenn im Tarifbereich die tarifrechtlichen Voraussetzungen erfüllt werden.

Jobsharing ist grundsätzlich möglich. Die eigenen zeitlichen Vorstellungen sind in der Bewerbung bereits ausführlich darzulegen.

Bitte bewerben Sie sich hier online mit Ihren aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen.

Alle Bewerber:innen erhalten Gelegenheit zu einem Vorstellungsgespräch, sofern die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt werden.

Ein Termin für das Auswahlverfahren steht noch nicht fest. Die Einladungen erfolgen kurzfristig.

Die Auswahlentscheidung erfolgt unter Beachtung der Bestimmungen des Landesgleichstellungsgesetzes NRW und für Schwerbehinderte und den Schwerbehinderten gleichgestellte Menschen unter Beachtung der Bestimmungen des SGB IX.

Die Bereitschaft in der örtlichen Freiwilligen Feuerwehr mitzuwirken, würde bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt werden.


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