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Die Stadt Willich (ca. 51.000 Einwohner:innen) ist eine lebendige Stadt am Niederrhein in unmittelbarer Nähe zur Metropolregion Rhein-Ruhr. Mit rund 1.000 Mitarbeitenden gestalten wir ein attraktives Arbeitsumfeld, das geprägt ist von Teamgeist, Transparenz und Offenheit.

Wir bieten flexible Arbeitsformen, fördern Gesundheit und Familie und schaffen Raum für persönliche und berufliche Weiterentwicklung. Arbeiten bei uns bedeutet: Mitgestalten, Verantwortung übernehmen und gemeinsam Zukunft bauen.

Sachbearbeiter:in für Zuwendungsangelegenheiten und Finanzen (m, w, d)

Umfang

19,5 bzw. 20,5 Std./Wo.

Befristung

unbefristet

Vergütung

EG 10 TVöD/VKA bzw. A11 LBesG

Beginn

nächstmöglicher Zeitpunkt

Aufgabenbereich

  • Sachbearbeitung Zuwendungsangelgenheiten und Fördermittelbearbeitung für die Geschäftsbereiche II/6 – Landschaft und Straßen – und II/17 – Abwasserbetrieb der Stadt Willich –
  • Finanz- und Anlagenbuchhaltung sowie betriebswirtschaftliches Controlling für den Geschäftsbereich II/17 – Abwasserbetrieb der Stadt Willich –
  • Mitwirkung bei der Aufstellung des Wirtschaftsplanes und Jahresabschlusses für den Abwasserbetrieb der Stadt Willich

Das bringen Sie mit

  • Kenntnisse im öffentlichen Haushalts- und Zuwendungsrecht sowie im Fördermittelmanagement
  • Kenntnisse im Neuen Kommunalen Finanzmanagement (NKF) sowie im doppischen Haushalts- und Rechnungswesens
  • Praktisches Verständnis für technische Sachverhalte im Bau- und Infrastrukturbereich
  • EDV-Kenntnisse
  • Selbstständige und ergebnisorientierte Arbeitsweise, Organisationsvermögen
  • Konflikt- und Kommunikationsfähigkeit

Zulassungsvoraussetzung ist der Verwaltungslehrgang II (ehemals 2. Angestelltenprüfung) bzw. die Befähigung für die 2. Laufbahn des nichttechnischen Verwaltungsdienstes, 1. Einstiegsamt (ehemaliger gehobener Dienst) oder alternativ ein abgeschlossenes wirtschaftswissenschaftliches Studium mit einem für die Aufgaben passenden Studienschwerpunkt. Darüber hinaus wird die grundsätzliche Bereitschaft erwartet, eine berufsbegleitende Weiterbildung zur/zum Bilanzbuchhalter/in (kommunal oder IHK) zu absolvieren, sofern eine gleichwertige Qualifikation nicht anderweitig nachgewiesen werden kann.

Was noch wichtig ist

Die Eingruppierung erfolgt voraussichtlich nach Entgeltgruppe 10 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD VKA) bzw. nach Besoldungsgruppe A 11 Landesbesoldungsgesetz (LBesG), sofern im Tarifbereich die tarifrechtlichen Voraussetzungen erfüllt werden bzw. im Beamtenbereich die beamtenrechtlichen Bestimmungen dies zulassen.

Jobsharing ist grundsätzlich möglich. Bitte teilen Sie uns Ihre zeitlichen Vorstellungen dazu in der Bewerbung mit.

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