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Die Stadt Willich (ca. 51.000 Einwohnende) ist eine lebendige Stadt am Niederrhein in unmittelbarerer Nähe zur Metropolregion Rhein-Ruhr. Mit rund 1.000 Mitarbeitenden arbeitet das Team der Stadtverwaltung täglich für ein liebens- und lebenswertes Willich: innovativ, kompetent, nachhaltig - und nah dran. Für den  Geschäftsbereich II/10 suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine

Leitung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung „Objekt- und Wohnungsbau“ (m,w,d)

Umfang

39/41

Befristung

2 Jahre - Führung auf Probe

Vergütung

EG 15 / A 15

Beginn

nächstmöglich

Aufgabenbereich

Die Stelle ist unbefristet in Vollzeit zu besetzen, Jobsharing ist jedoch grundsätzlich möglich. Für die Leitung dieses Eigenbetriebes suchen wir eine Persönlichkeit mit einer unternehmerischen Grundeinstellung, der Fähigkeit zu eigenverantwortlichen Entscheidungen, betriebswirtschaftlichen Kenntnissen, hohem Engagement, Identifikation mit den städtischen Belangen sowie Führungskompetenz.

Objekt- und Wohnungsbau (OWB) arbeitet als Dienstleistungsbetrieb eines modifizierten Eigentümermodells für die entsprechenden Geschäftsbereiche der Stadt Willich.

OWB bietet ein breites Aufgabenfeld im Bereich des kommunalen Gebäudemanagements. Es umfasst im Wesentlichen:

  • die Architekt:innen-Leistung für den Neu- und Umbau, sowie Erweiterungs- und Sanierungsmaßnahmen aller kommunaler Gebäude
  • Instandhaltung sämtlicher städtischer Liegenschaften im Hochbau und zugehörigem Tiefbau
  • Ingenieur:innen-Leistungen im Bereich Heizung/Sanitär/Lüftung sowie Elektrotechnik und Entwässerung
  • Bewirtschaftung sämtlicher städtischer Liegenschaften inklusive zugehörigem Energiemanagement
  • derzeit Hausverwaltung von ca. 150 dem Betrieb zugehörigen Wohneinheiten

Es wird darauf hingewiesen, dass aktuell Überlegungen bestehen, die Rechtsform von OWB als eigenbetriebsähnliche Einrichtung aufzulösen und künftig als Geschäftsbereich im Fachbereich 2 zu implementieren. Zudem wird geprüft, ob das Aufgabengebiet „Hausverwaltung“ fremdvergeben werden kann.

Zu Ihren Aufgaben gehören im Wesentlichen:

  • Leitung des Eigenbetriebes mit zurzeit 23 Mitarbeiter:innen einschließlich der Personal-, Finanz- und Organisationsverantwortung
  • Vertretung des Eigenbetriebes in der Öffentlichkeit, in den verwaltungsinternen und politischen Gremien
  • Mitwirkung bei Planung und Durchführung von schwierigen bzw. Baumaßnahmen von besonderer Bedeutung

Das bringen Sie mit

  • Die Zugangsvoraussetzungen zum höheren Dienst erfüllen Sie durch ein abgeschlossenes wissenschaftliches universitäres Studium (Diplom- oder Masterabschluss) oder einen entsprechenden Fachhochschul-/Bachelorabschluss mit durch berufliche Erfahrung erworbenen Fähigkeiten und Kenntnissen entsprechend der geforderten wissenschaftlichen Hochschulbildung. Idealerweise haben Sie ein Studium aus dem Bereich Architektur, Ingenieurwesen bzw. Wirtschaftsingenieurwesen absolviert.
  • langjährige einschlägige Berufserfahrung und Führungskompetenz in einem Planungs-/Architekturbüro bzw. bauausführenden Unternehmen mit Auftraggeber:innen der öffentlichen Hand oder in der öffentlichen Verwaltung mit Verantwortung für mindestens eines der o.g. Aufgabenfelder
  • fundierte Erfahrung in der Anwendung einschlägiger Vorschriften und Gesetze (VOB, LBO, BauGB, BauNVO, HoAI)
  • einschlägige betriebswirtschaftliche Kenntnisse
  • Überzeugungskraft, Teamfähigkeit und Konfliktfähigkeit
  • hohe Verantwortungsbereitschaft und Engagement sowie Organisationsvermögen
  • Verhandlungsgeschick und Durchsetzungsvermögen
  • Kreativität und Aufgeschlossenheit für neue Entwicklungen, insbesondere auf der digitalen Ebene
  • betriebswirtschaftlich orientierte Denkweise bei verwaltungsmäßigem Basiswissen

Was noch wichtig ist

Die Eingruppierung bzw. Besoldung erfolgt nach EG 15 TVöD bzw. A 15 LBesG NRW. Eine entsprechende Eingruppierung ist nur möglich, wenn im Tarifbereich die tarifrechtlichen Voraussetzungen erfüllt werden bzw. im Beamtenbereich die beamtenrechtlichen Bestimmungen dies zulassen. Die Übertragung der Aufgabe erfolgt für zwei Jahre auf Probe gemäß TVöD bzw. LBG.

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