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Die Stadt Willich (ca. 51.000 Einwohner:innen) ist eine lebendige Stadt am Niederrhein in unmittelbarer Nähe zur Metropolregion Rhein-Ruhr. Mit rund 1.000 Mitarbeitenden gestalten wir ein attraktives Arbeitsumfeld, das geprägt ist von Teamgeist, Transparenz und Offenheit.

Wir bieten flexible Arbeitsformen, fördern Gesundheit und Familie und schaffen Raum für persönliche und berufliche Weiterentwicklung. Arbeiten bei uns bedeutet: Mitgestalten, Verantwortung übernehmen und gemeinsam Zukunft bauen.

Für den Geschäftsbereich Personenstand und Ordnung suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine:n

Mitarbeiter:in im Außendienst der Ordnungsbehörde (m, w, d)

Umfang

39,0 Std./Wo.

Befristung

unbefristet

Vergütung

EG 9a / A9 mD

Beginn

nächstmöglicher Zeitpunkt

Aufgabenbereich

Als Teil der Stadtverwaltung Willich erwarten Sie ein kollegiales Umfeld, in dem Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung selbstverständlich sind. Veränderungen sehen wir als Chance, unsere Arbeit für die Bürgerinnen und Bürger weiterzuentwickeln. Kreativität und Mut zu neuen Ideen sind daher ausdrücklich willkommen.

  • Streifendienst im Stadtgebiet mit Tätigkeiten auch außerhalb üblicher Büroarbeitszeiten und teilweise im Spät- oder Nachtdienst sowie an Sonn- und Feiertagen
  • Durchsetzung der Beseitigung von Störungen im öffentlichen Raum
  • Begleitung und Kontrolle von öffentlichen Veranstaltungen
  • Außendiensttätigkeiten im Vollzugs- und Ermittlungsdienst und weiterer ordnungsrechtlicher Aufgaben
  • Einweisungen nach PsychKG
  • Teilnahme am Rufbereitschaftsdienst der Ordnungsbehörde inkl. Einsatz des eigenen PKW (Eintreffzeit nach Anruf innerhalb von 30 Minuten im Stadtgebiet Willich erforderlich)

Das bringen Sie mit

Wir suchen Menschen, die gerne im Team arbeiten, offen für Veränderungen sind und die Bereitschaft mitbringen, innovative Lösungsansätze aktiv zu fördern.

  • Fähigkeit zur Arbeit im Team mit gegenseitiger flexibler Unterstützung
  • Bereitschaft zum Dienst nach Dienstplanvorgaben auch abends, nachts, an Wochenenden und Feiertagen mit hoher Flexibilität
  • Bereitschaft zum Tragen von Dienstkleidung
  • Fahrerlaubnis Klasse B zur Nutzung von städtischen Dienstfahrzeugen vorhanden
  • Durchsetzungsvermögen und die Fähigkeit zur gewaltfreien Konfliktbewältigung
  • Kenntnisse in ordnungsrechtlichen Vorschriften bzw. die Bereitschaft, diese kurzfristig zu erwerben
  • Sicherheit in Wort und Schrift zur Verfassung von Einsatzberichten
  • Keine Scheu vor Hunden
  • Angemessene körperliche Eignung für die Außendiensttätigkeit
  • Charakterliche Eignung als Repräsentant/in der Verwaltung in ordnungsbehördlicher Hinsicht
  • Allgemeine EDV Kenntnisse in der Anwendung der städtischen Verfahren
  • Kenntnisse über allgemeine Abläufe und Zuständigkeiten innerhalb der Stadtverwaltung Willich


Zulassungsvoraussetzung ist

  • Befähigung für die Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt (vormals mittlerer, nichttechnischer Dienst) oder
  • Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten (m,w,d) bzw. erfolgreicher Abschluss Verwaltungslehrgang 1 (vormals 1. Angestelltenprüfung) bzw. voraussichtlicher Prüfungsabschluss bis zum 31.10.2026 oder
  • eine abgeschlossene dreijährige Ausbildung zur/zum Kauffrau/Kaufmann für Büromanagement Fachrichtungen Landes- und Kommunalverwaltung.
  • Falls diese Prüfungen nicht vorliegen, muss zumindest eine abgeschlossene anerkannte dreijährige Ausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit oder eine Ausbildung zur/zum Justizfachangestellten, Rechtsanwalts-fachangestellten oder Notarfachangestellten vorhanden sein. In diesen Fällen muss zusätzlich die Qualifizierung  „Basislehrgang des Verwaltungslehrgangs I“ beim zuständigen Studieninstitut innerhalb von 2 Jahren nachgeholt werden.
  • Falls ein Prüfungsabschluss noch nicht vorliegt bzw. eine Nachqualifizierung Basislehrgang erforderlich ist, wird zunächst ein befristeter Arbeitsvertrag abgeschlossen bzw. erfolgt zunächst eine befristete Umsetzung. Nach erfolgreichem Abschluss besteht die Möglichkeit der Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis bzw. erfolgt die unbefristete Umsetzung. Die Eingruppierung in die Entgeltgruppe 9a steht dann unter der auflösenden Bedingung, dass der Lehrgang erfolgreich absolviert wird.

Was noch wichtig ist

Die Eingruppierung erfolgt vorauss. nach Besoldungsgruppe A 9 mD Landesbesoldungsgesetz (LBesG) bzw. Entgeltgruppe 9a des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD VKA), sofern im Tarifbereich die tarifrechtlichen Voraussetzungen erfüllt werden bzw. im Beamtenbereich die beamtenrechtlichen Bestimmungen dies zulassen.

Teilzeit im Rahmen von Jobsharing ist grundsätzlich möglich. Bitte beschreiben Sie in der Bewerbung Ihre eigenen zeitlichen Vorstellungen möglichst ausführlich. Gemeinschaftliche Teilzeitbewerbungen sind ebenso erwünscht.

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