Bei der Stadt Willich, einer aufstrebenden, Stadt im Kreis Viersen, mit attraktivem Bildungs- und Freizeitangebot, ist zum 01.05.2025 im Geschäftsbereich III/9, der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung „Gemeinschaftsbetriebe Willich“, eine Stelle zu besetzen als
· Werkstattleitung mit Planung und Organisation der anstehenden Aufgaben bei angemessener Priorisierung im Sinne des Gesamtbetriebes mit mehr als 100 Fahrzeugen sowie umfangreicher Maschinenausstattung
· Weiterentwicklung der Aufgabenschwerpunkte des Teams bei zielgerichteter Nutzung externer Fachwerkstätten
· Digitalisierung des Werkstattwesens
· (perspektivische) Durchführung der Ausbildung im Berufsbild "Land- und Baumaschinenmechatroniker:in"
· Wartungs- und Instandsetzungsmaßnahmen im Land- und Baumaschinenbereich
· Wartungs- und Instandsetzungsmaßnahmen im Kfz- und Nutzfahrzeugbereich
· Wartungs- und Instandsetzungsmaßnahmen bei Grünflächenbearbeitungsmaschinen, wie Großflächenmähern, Schleppern und Hächslern
· Schweiß- und Schlosserarbeiten jeglicher Art (entsprechende Zertifikate werden vorausgesetzt)
· Bereitschaftsdienst bei saisonalen Besonderheiten (z.B. Winterdienst)
· Umfassende Berufserfahrung mit einschlägigen Kenntnissen der Fachtheorie und -praxis
· Engagement und Zuverlässigkeit
· Führungskompetenz, Motivationsfähigkeit und Teamgeist
· Selbstständigkeit und Zielorientierung
· Kreativität
· Belastbarkeit
· Fahrerlaubnis der Klasse CE (LKW mit Anhänger unbegrenzt) erforderlich
· Gute EDV-Kenntnisse inkl. der üblichen Officeanwendungen
Zulassungsvoraussetzung
ist eine abgeschlossene Ausbildung zum/zur Bau- und Landmaschinenmechatroniker-meister:in mit Schwerpunkt Landmaschinentechnik, hilfsweise mit Schwerpunkt Baumaschinentechnik, weiterhin hilfsweise zur/zum Kfz-Mechatronikermeister:in, die/der nachweislich über hinreichende Kenntnisse in verwendeter Kommunaltechnik verfügt.
In jedem Fall ist eine Berufserfahrung von mindestens drei Jahren nach der Ausbildung im Berufsbild nachzuweisen.
Die Stelle ist nach Entgeltgruppe 8 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD VKA) bewertet. Eine entsprechende Eingruppierung ist nur möglich, wenn die tarifrechtlichen Voraussetzungen erfüllt werden.
Jobsharing ist grundsätzlich möglich. Die eigenen zeitlichen Vorstellungen sind in der Bewerbung bereits ausführlich darzulegen.