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Die Stadt Willich (ca. 51.000 Einwohner:innen) ist eine lebendige Stadt am Niederrhein in unmittelbarer Nähe zur Metropolregion Rhein-Ruhr. Mit rund 1.000 Mitarbeitenden gestalten wir ein attraktives Arbeitsumfeld, das geprägt ist von Teamgeist, Transparenz und Offenheit.

Wir bieten flexible Arbeitsformen, fördern Gesundheit und Familie und schaffen Raum für persönliche und berufliche Weiterentwicklung. Arbeiten bei uns bedeutet: Mitgestalten, Verantwortung übernehmen und gemeinsam Zukunft bauen.

Für den Geschäftsbereich Jugend suchen wir zum 01.05.2026 eine

Sachbearbeitung Spielplatzangelegenheiten (m, w, d)

Umfang

19,5 / 20,5

Befristung

unbefristet

Vergütung

EG 9 c / A 10

Beginn

01.05.2026

Aufgabenbereich

  •  Fortschreibung des Spielraumkonzepts
  • Sicherstellung des Betriebs von Spiel- und Bolzplätzen sowie Skateanlagen der Stadt Willich (einschließlich Eigentümerverantwortung)
  • Erteilen/Ablehnung von Nutzungsgenehmigungen
  • Haushaltsangelegenheiten inklusive Inventarisierung und mittelfristige Finanzplanung
  • Prüfung der Betriebskosten der Jugendfreizeiteinrichtungen in Freier Trägerschaft und Gewährung der Zuschüsse

Das bringen Sie mit

Wir suchen Menschen, die gerne im Team arbeiten, offen für Veränderungen sind und die Bereitschaft mitbringen, innovative Lösungsansätze aktiv zu fördern.

  • Kenntnisse fachspezifischer gesetzlicher Vorgaben (Bundesbodenschutzgesetz, Bauordnung NRW u.a) und Normen für die Planung, den Bau und Betrieb von Spielplätzen und Freiräumen (DIN 18034) und Verkehrspflichten (DIN 1176-7 und 79161) oder die Bereitschaft, sich diese anzueignen
  • Kenntnisse im Haushalts-/Kassenrecht und Berichtswesen oder die Bereitschaft, diese zu erwerben
  • EDV-Kenntnisse und Anwendungskompetenz verschiedener digitaler Tools oder die Bereitschaft, sich diese anzueignen
  • Selbständigkeit
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Entscheidungsfähigkeit

Zulassungsvoraussetzung ist der Verwaltungslehrgang II (ehemals 2. Angestelltenprüfung) bzw. die Befähigung für die 2. Laufbahn des nichttechnischen Verwaltungsdienstes, 1. Einstiegsamt (ehemaliger gehobener Dienst).

Was noch wichtig ist

Die Eingruppierung erfolgt vorauss. nach Besoldungsgruppe A 10 Landesbesoldungsgesetz (LBesG) bzw. Entgeltgruppe 9 c des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD VKA), sofern im Tarifbereich die tarifrechtlichen Voraussetzungen erfüllt werden bzw. im Beamtenbereich die beamtenrechtlichen Bestimmungen dies zulassen.

Jobsharing ist grundsätzlich möglich. Bitte teilen Sie uns Ihre zeitlichen Vorstellungen dazu in der Bewerbung mit.

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